DRG-Schmalspurlokomotiven für 900 mm Spurweite

Im Deutschen Reich befand sich in den 1920er-Jahren nur zwei Schmalspurstrecken mit einer Spurweite von 900 mm im Eigentum der Staatsbahn, nämlich die 1886 auf einem 6 km langen Abschnitt eröffnete Doberan-Heiligendammer-Eisenbahn, die nur während der sommerlichen Badesaison in Betrieb stand, und die nur wenige Kilometer entfernte Neubukower Rübenbahn Neubukow - Bastorf.

Die DHE wurde 1890 verstaatlicht. 1908 wurde sie bis zum Ostseebad Kühlungsborn verlängert, das damals noch Arendsee hieß, und erlebte zunehmenden Zuspruch. Ab 1920 gehörte die Bahn zur DR bzw. ab 1924 zur DRG.

Neben zwei Trambahnloks standen anfänglich zwei Mecklenburgische XIX im Einsatz, die aber die Umzeichnung 1924 nicht mehr erlebten. Dagegen wurden 1910 drei ähnliche Loks bei Henschel beschafft, die als Mecklenburgische T 7 ab 1924 die neuen DRG-Nummern 99 301-303 erhielten.

1923 beschaffte die DRG noch drei kurz als Mecklenburgische T 42 bezeichnete und vierfach gekuppelte Loks über Henschel, die als 99 311-313 eingereiht wurden.

Als diese ab 1932 den Verkehr nicht mehr bewältigen konnte, beschaffte die DRG über O&K drei 1’D1’-h2t-Lokomotiven, die als 99 321-323 eingereiht wurden und allesamt noch heute auf der Strecke im täglichen Einsatz stehen. Bei diesen Maschinen wurden bereits viele Elemente der Einheitslok-Typisierungsprogramms eingearbeitet. Sie gehören mitsamt der NWE 21 zu den einzigen Schmalspurdampfloks in Deutschland, die für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zugelassen sind.


99 301 - 99 303
- folgt -

99 311 - 99 313
- folgt -

99 321 - 99 323
O&K 12400 1932 99.32 1'D1'-h2t DRG "99 321" Foto(s) vorhanden      
O&K 12401 1932 99.32 1'D1'-h2t DRG "99 322" Foto(s) vorhanden      
O&K 12402 1932 99.32 1'D1'-h2t DRG "99 323" Foto(s) vorhanden      

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